A l g e m e n e v o o r w a a r d e n
Artikel 1: Zweck und Rechtswirkung
In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die Modalitäten für die Teilnahme an den von LifeStyle Flanders organisierten Messen festgelegt.
Für eventuelle Streitigkeiten zwischen den Teilnehmern einerseits und den Organisatoren der Messe andererseits sind die Gerichte von Gent zuständig, die, wie zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart, die ausschließliche Zuständigkeit haben, es sei denn, LifeStyle Flanders wählt die Gerichte, die aufgrund des Wohnsitzes oder des Geschäftssitzes des Ausstellers zuständig sind. Es gilt belgisches Recht.
Artikel 2: Offizielle Zulassung
Unternehmen, die einen Stand auf der Messe haben möchten, müssen ein "Anmeldeformular" oder einen "Antrag auf Teilnahme" ausfüllen, das auf Anfrage bei LifeStyle Vlaanderen erhältlich ist, und ihre Zustimmung unterschreiben. Die Übersendung dieses unterschriebenen Anmeldeformulars bindet den Unterzeichner endgültig und unwiderruflich und impliziert die vorbehaltlose Annahme dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Jeder Verstoß gegen diese Bedingungen verpflichtet den Teilnehmer, der sich dessen schuldig gemacht hat, unter Androhung des sofortigen Ausschlusses zur sofortigen Einhaltung dieser Bedingungen, ohne dass er Anspruch auf Rückerstattung der von ihm gezahlten Beträge oder auf eine Entschädigung irgendeiner Art hat.
Die Aussteller sind verpflichtet, auf ihrem Anmeldeformular die vollständige Liste der Produkte anzugeben, die sie ausstellen möchten. Wenn sie Handelsvertreter sind, sind sie verpflichtet, die Namen und Adressen der Unternehmen und/oder Marken anzugeben, deren Produkte sie ausstellen möchten. LifeStyle Flanders behält sich das Recht vor, alle Produkte, die nicht auf dem Anmeldeformular aufgeführt sind, automatisch zu entfernen.
LifeStyle Flanders kann den Antrag auf Teilnahme jederzeit ablehnen, ohne seine Entscheidung begründen zu müssen. Die Ablehnung eines Teilnahmeantrags berechtigt nicht zur Zahlung einer Entschädigung, abgesehen von der vollständigen Erstattung der geleisteten Vorschüsse.
Artikel 3: Allgemeine Pflichten der Teilnehmer
Artikel 3.1: Personalausstattung - Zeitplan - Montage - Demontage
Das von ihm unterzeichnete Anmeldeformular verpflichtet den Aussteller, die beantragte Fläche während der gesamten Dauer der Veranstaltung zu belegen. Der Stand/die Stände müssen an allen Tagen zu den festgelegten Zeiten geöffnet bleiben. Es ist verboten, die ausgestellten Waren während der Öffnungszeit abgedeckt zu lassen. Kein Stand darf vor Messeschluss abgebaut werden. Der Auf-/Abbau muss gemäß Artikel 11 unten erfolgen.
Artikel 3.2: Annullierungsbedingungen
Die Stornierungsbedingungen sind spezifisch für jede Messe und ihr spezielles Thema. Diese Bedingungen gelten jedoch, wenn keine anderen, spezifischeren Bedingungen vorliegen.
Falls der Aussteller seine Fläche nicht belegt, kann LifeStyle Flanders nach eigenem Ermessen darüber verfügen.
Erfolgt die Stornierung mehr als 60 Tage vor der Messe, wird eine Gebühr von 50% des Mietpreises an LIFESTYLE VLAANDEREN fällig.
Erfolgt die Stornierung weniger als (oder genau) 60 Tage vor der Messe, ist der gesamte Mietpreis an LIFESTYLE VLAANDEREN zu zahlen, oder erfolgt die Stornierung weniger als (oder genau) 14 Tage vor der Messe, ist der gesamte Mietpreis + € 1000,- Strafe an LIFESTYLE VLAANDEREN zu zahlen (ebenso bei Nichterscheinen während der Messetage oder wenn der Aussteller nicht an allen Tagen anwesend war). In diesem Fall ist der Aussteller verpflichtet, den vollen Preis für die gemietete Fläche zu zahlen, gegebenenfalls zuzüglich des Preises für die ihm bereits erbrachten Zusatzleistungen.
Jeder Antrag auf Stornierung muss per Einschreiben an B.V. LifeStyle Vlaanderen übermittelt werden, damit er berücksichtigt werden kann.
Artikel 3.3: Verbot der Untervermietung
Die Untervermietung oder Überlassung des gesamten oder eines Teils des Standes an Dritte, in welcher Form auch immer, auch unentgeltlich, ist nur mit schriftlicher Zustimmung von LifeStyle Vlaanderen gestattet.
Artikel 4: Zahlungsbedingungen
Nach der Anmeldung stellt LifeStyle Flanders die Rechnung über den vollen Preis der gemieteten Fläche aus. 30% dieses Rechnungsbetrags müssen 7 Tage nach Erhalt der Rechnung bezahlt werden, die restlichen 70% müssen spätestens 2 Monate vor Beginn der Messe in voller Höhe bezahlt werden. Erfolgt die Anmeldung weniger als 60 Tage vor der Messe, ist die Rechnung in voller Höhe und in bar zu begleichen.
In der Regel sollten alle Zahlungen spätestens 2 Monate vor der Messe in voller Höhe geleistet werden.
Zahlungen im Zusammenhang mit den vom Aussteller über das technische Handbuch (siehe unten) bestellten Zusatzleistungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung in bar zu leisten.
Eventuelle Nachbestellungen während der Messe selbst sind vor Ort gegen Quittung zu bezahlen und werden nach Messeschluss in Rechnung gestellt.
Alle an LifeStyle Vlaanderen zu zahlenden Beträge sind in EURO an die BV LifeStyle Vlaanderen zu überweisen. Jede Zahlung muss mit einer Kundennummer, einer Rechnungsnummer und dem Namen der Ausstellung versehen sein.
Bei Zahlungsverzug werden automatisch und ohne vorherige Inverzugsetzung Zinsen in Höhe von 10% pro Jahr auf den geschuldeten Betrag erhoben. Darüber hinaus wird jeder fällige Betrag, der nicht bis zum angegebenen Fälligkeitsdatum gezahlt wurde, um eine Pauschalvergütung in Höhe von 10% des fälligen Betrags erhöht. Bei nicht vollständiger Bezahlung innerhalb der Fälligkeitsfrist behält sich LifeStyle Vlaanderen das Recht vor, über den reservierten Stand zu verfügen, wobei der Aussteller weiterhin verpflichtet ist, die ausstehenden Beträge in voller Höhe zu zahlen.
Beanstandungen der Rechnungsstellung können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 15 Tagen nach Übersendung der Rechnung per Einschreiben geltend gemacht werden.
Artikel 5: Stände und ihre Gestaltung
Die Zuteilung der Stände erfolgt durch LifeStyle Flanders, auch in Absprache mit dem Aussteller, wenn dieser dies wünscht. LifeStyle Flanders bestimmt jedoch die Stände der Gruppen. In diesen Gruppen hat LifeStyle Flanders das letzte Wort über die zugewiesenen Stände oder Open-Air-Aufbauten. Die endgültige Zuteilung der Stände erfolgt erst nach Eingang der Zahlung der Rechnungen innerhalb der in Artikel 4 beschriebenen Fristen. LifeStyle Flanders kann jedoch, ohne sich rechtfertigen zu müssen und ohne Schadensersatzansprüche geltend machen zu können, die Verteilung der Stände ändern, wenn dies im allgemeinen Interesse der Messe liegt.
Die Aussteller sind verpflichtet, bei der Übernahme des ihnen zugewiesenen Standes eventuelle Schäden an der/den ihnen zur Verfügung gestellten Fläche(n) feststellen zu lassen. Diese Reklamation muss noch am Tag der Übernahme des Standes bei LifeStyle Flanders eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist werden die Kosten für eventuelle Reparaturen dem Aussteller in Rechnung gestellt.
Die Aussteller können den Raum innerhalb ihres Standes nach Belieben gestalten, sofern sie die Charta einhalten, die benachbarten Aussteller nicht belästigen und die allgemeine Ästhetik der Messe wahren (z. B. keine blinden Wände aufstellen). Nur LifeStyle Flanders kann dies beurteilen. Innerhalb der Stände ist es jedoch verboten, die Wände, Dielen oder Decken oder sonstiges von LifeStyle Vlaanderen zur Verfügung gestelltes Material zu beschneiden, zu verändern, zu streichen, zu bekleben oder in irgendeiner Weise zu beschädigen. Jede Zuwiderhandlung geschieht unter der vollen Verantwortung des Ausstellers. Im Falle von Schäden, Belästigung der Nachbarn oder Unfällen ist LifeStyle Vlaanderen berechtigt, die Reparaturkosten dem betreffenden Aussteller in Rechnung zu stellen.
Für jeden Stand, der nackt gemietet wird, muss LifeStyle Flanders rechtzeitig ein Plan des geplanten Layouts vorgelegt werden, der von den technischen Koordinatoren von LifeStyle Flanders genehmigt werden muss.
Wenn die Qualität der ausgestellten Güter ein Brandrisiko darstellt, kann LifeStyle Flanders zusätzliche Isolierungsmaßnahmen oder Trennwände verlangen. Wenn eines oder mehrere der ausgestellten Objekte das Gewicht von 300 kg pro Quadratmeter überschreiten, sollte der Aussteller im Voraus mit LifeStyle Flanders Kontakt aufnehmen, um eine Lösung für das angesprochene Widerstandsproblem zu finden. Auf keinen Fall darf das zulässige Höchstgewicht von 500 kg pro Quadratmeter bei der Ausstellung von Waren überschritten werden.
Der reibungslose Zugang zu allen Notausgängen, Feuerlöschern und Stromkästen muss jederzeit möglich bleiben. Es ist daher verboten, Installationen zu errichten, die den freien Zugang zu ihnen in irgendeiner Weise behindern könnten.
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich von LifteStyle Flanders genehmigt, ist der Verkauf von Einzelhandelsartikeln zum Mitnehmen innerhalb des Ausstellungsgeländes verboten.
Es ist den Ausstellern nicht gestattet, ohne Zustimmung von LifeStyle Vlaanderen für andere Waren als die, mit denen der Aussteller handelt, oder für andere Unternehmen als die, mit deren Produkten er handelt, zu werben. Darüber hinaus ist es nicht gestattet, Werbematerial am Eingang, in den Gemeinschaftsbereichen und insbesondere in den Gängen der Messe zu verteilen, es sei denn, es wurde eine persönliche Vereinbarung getroffen. Das Anbringen von Werbung ist auch außerhalb des Standes an anderen als den dafür vorgesehenen Stellen verboten. Darüber hinaus ist es verboten, die von LifeStyle Vlaanderen zur Verfügung gestellten Bänder außen mit einer Registrierung zu versehen. Im Falle einer Zuwiderhandlung lässt LifeStyle Flandern die unter Verstoß gegen diese Bedingungen angebrachten Elemente ohne vorherige Inverzugsetzung auf Kosten und Risiko des Ausstellers entfernen. Den Ausstellern ist es nicht gestattet, zum Anlocken von Besuchern lärmende Methoden (Lockvögel) und Anpreisungen oder andere Formen von "Marktschreierei" zu verwenden, mit denen sie die Nachbarstände und Besucher belästigen können.
Artikel 6: Zusätzliche Dienstleistungen
Jeder Aussteller wird zu gegebener Zeit ein technisches Handbuch erhalten. Es enthält alle praktischen Informationen über die Veranstaltung. In dem Handbuch werden auch die Möglichkeiten zur Bestellung zusätzlicher Dienstleistungen oder Materialien genannt: Strom, Elektromaterial, Möbel, Wasseranschluss, Pflanzen usw.
LifeStyle Flanders behält sich das Recht vor, einen Sicherungskasten auf den Ständen oder im Lagerraum zu installieren, falls dies von der Organisation gewünscht wird.
LifeStyle Flanders lehnt jede Verantwortung im Falle von Stromausfällen oder Problemen mit der Wasserversorgung während eines bestimmten Zeitraums ab. Der Aussteller verzichtet in diesem Fall auf jegliche Regressansprüche gegenüber den Veranstaltern.
Artikel 7: Reinigung der Stände
Der Aussteller ist für die allgemeine Instandhaltung der Stände verantwortlich. Wenn er seinen Stand von einem externen Unternehmen reinigen lassen möchte, kann nur das von LifeStyle Vlaanderen anerkannte Fachunternehmen für die tägliche Reinigung des Standes zuständig sein. Ein Bestellformular für diesen Service liegt dem "technischen Handbuch" bei. Aus Sicherheitsgründen darf die Reinigung der Stände nur von Vertretern dieses anerkannten Unternehmens durchgeführt werden.
Der Aussteller übernimmt den Stand und seine Ausstattung in dem Zustand, in dem er sich befindet, und muss ihn in diesem Zustand verlassen. Insbesondere ist es strengstens untersagt, Haken oder Nägel in die Wandpaneele der Stände einzuschlagen oder sie mit nicht entfernbaren Klebemitteln zu versehen. Klebebänder und dergleichen müssen anschließend vollständig entfernt werden. Schäden, die durch die Installationen oder Produkte eines Ausstellers verursacht werden, werden diesem in Rechnung gestellt.
Artikel 8: Haftpflichtversicherung - obligatorisch
LifeStyle Flanders schließt auf Wunsch des Ausstellers eine allgemeine Versicherung ab, die Folgendes abdeckt: die in den Artikeln 1732 bis 1735 des Bürgerlichen Gesetzbuchs genannten Haftungen für alle Mieter und Bewohner (Nutzer von Immobilien) sowie die Haftung für Schäden an Dritten, außer wenn diese durch Feuer, Explosion, Ruß, Rauch, Dampf verursacht wurden, die sich aus den Artikeln 1382 und 1386 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ergeben. Der vollständige Text und die Bedingungen dieser Versicherung werden dem Aussteller zur Verfügung gestellt. Die Teilnehmer sind in diesem Fall verpflichtet, zusammen mit der Vorauszahlung auf die Standmiete zum Zeitpunkt der Übermittlung des Beitrittsantrags einen festen Beitrag dafür zu entrichten. Wenn der Aussteller sich zu diesem Zweck versichern möchte, muss er LifeStyle Vlaanderen bei der Anmeldung eine Versicherungsbescheinigung vorlegen.
Artikel 9: "Alle Risiken" für Material und Waren der Aussteller
LifeStyle Flanders lehnt jede Verantwortung für Schäden an Material und Gütern der Aussteller ab, unabhängig von der Ursache. Mit der Teilnahme an der Messe verzichten die Aussteller auch auf jeden Regress gegenüber den Miteigentümern, Mietern und Bewohnern des Gebäudes für Schäden, die durch einen Brand oder eine andere Ursache verursacht werden. Die Aussteller und Messeteilnehmer sind verpflichtet, ihre eigenen Güter bzw. den Inhalt ihres Standes durch den Abschluss einer Rahmenpolice "Alle Risiken von Nagel zu Nagel" bei einem offiziellen Versicherer zu versichern.
Artikel 10: Offizieller Katalog und Öffentlichkeitsarbeit
LifeStyle Flanders behält sich das Recht vor, einen Katalog zu veröffentlichen oder nicht zu veröffentlichen, in dem der Name des Ausstellers sowie seine Geschäftsadresse, der Standort seines Standes und die ausgestellten Waren angegeben sind. Diese Daten werden im Katalog veröffentlicht, sofern
sonst für eine bestimmte Ausstellung. Fehler oder Lücken jeglicher Art, die bei der Herausgabe des Katalogs oder einer anderen Form der offiziellen Kommunikation auftreten können, können nicht Gegenstand eines Regresses gegen LifeStyle Vlaanderen oder seine Verleger/Drucker sein. LifeStyle Vlaanderen garantiert unter keinen Umständen, dass Daten und Informationen, die nicht bis zum Einsendeschluss 1 Monat vor Beginn der Veranstaltung geliefert wurden, noch gedruckt werden.
Artikel 11: Bau - Abriss - Zugang zu den Hallen und Ständen
Die Einfahrt in die Messehallen ist nicht gestattet, es sei denn, es ist ausdrücklich anders angegeben. Die Einfahrt von Fahrzeugen und Lastkraftwagen über den angrenzenden Privatparkplatz bis zum Eingangstor der Hallen selbst ist nur zu den in der Hallenordnung des Veranstalters festgelegten und bekannt gegebenen Zeiten möglich. Die genauen Daten und Zeiten für den Auf- und Abbau der Stände sind im "Technischen Handbuch" angegeben.
Alle Stände müssen auf Kosten der Aussteller in ihren ursprünglichen Zustand zurückversetzt und spätestens am letzten Tag der Ausstellung vor Mitternacht freigegeben werden, es sei denn, LifeStyle Flanders hat schriftlich andere Bedingungen festgelegt.
Die Aussteller haften für alle Unfälle und Beschwerden, die sich aus der Nichtbeachtung oder verspäteten Umsetzung dieser Vorschriften ergeben. LifeStyle Flanders kann das zurückgelassene Material nach der festgelegten Frist entfernen lassen und den zugewiesenen Standplatz in seinen ursprünglichen Zustand zurückversetzen, wobei die Kosten für diese Arbeiten in jedem Fall bei den Ausstellern liegen.
Wenn die Güter und Dekorationen des Ausstellers nicht rechtzeitig entfernt werden, kann LifeStyle Vlaanderen sie selbst entfernen. In diesem Fall werden die Güter bis zur Abholung durch den Aussteller gelagert, wobei eine Gebühr für den Abtransport und die Lagerung zu entrichten ist. LifeStyle Vlaanderen ist berechtigt, Material und Güter, die vom Aussteller nicht innerhalb von 15 Tagen nach Ende der Ausstellung abgeholt werden, zum Verkauf anzubieten. Etwaige Kosten gehen zu Lasten des Ausstellers.
Artikel 12
LifeStyle Flanders behält sich das Recht vor, die Messe jederzeit zu verlängern, zu verlegen oder vorzeitig zu schließen sowie den Veranstaltungsort oder die Öffnungszeiten zu ändern, ohne dass die Teilnehmer eine Entschädigung verlangen können, auch im Falle höherer Gewalt oder auf Verlangen der für die Sicherheit zuständigen Behörden. Kann die Messe aufgrund unvorhergesehener Umstände, einer äußeren Ursache (z. B. aufgrund einer behördlichen Entscheidung) oder höherer Gewalt nicht stattfinden, wird jede Reservierung storniert.
In diesem Fall wird der Restbetrag nach Begleichung der LifeStyle Flanders entstandenen Kosten anteilig und je nach Höhe der von ihnen gezahlten Beträge unter den Teilnehmern aufgeteilt, ohne dass diese LifeStyle Flanders für den Restbetrag der von ihnen gezahlten Beträge aus irgendeinem Grund in Verzug setzen können.